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Erben

Der Notar als Gerichtskommissär.

Eine der wichtigsten Aufgaben Ihres Notars ist die Tätigkeit als Beauftragter des Gerichts. Dabei erfüllt Ihr Notar Aufgaben der Gerichtsbarkeit und übt hoheitliche Gewalt aus. Als zuständiger Gerichtskommissär führt Ihr Notar zahlreiche Verlassenschaftsverfahren durch. Dazu zählen insbesondere folgende Verfahrensschritte:

  • Todesfallaufnahme
  • Einholung aller wichtigen Informationen bei Banken, Versicherungen oder im Grundbuch
  • Entgegennahme der Erbantrittserklärung
  • Errichtung des Inventars
  • Erarbeitung von Erbteilungsübereinkommen

Ihr völlig unabhängiger Notar informiert und berät alle Verfahrensbeteiligten über ihre Rechte und möglichen Anträge. Die Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung ist nur vor Ihrem Notar möglich, denn nur Ihr Notar ist befugt, ein Verlassenschaftsinventar zu errichten. Dies hat zur Folge, dass Sie nur bis zum Wert der Ihnen zugefallenen Erbschaft haften. Vor dem Hintergrund von nachträglich hervorkommenden Schulden des Erblassers kann Ihnen die bedingte Erbanrittserklärung weitreichende Haftungen ersparen.

Wenn wir als Gerichtskommissär für die Verlassenschaft nicht zuständig sind, übernehmen wir auch ihre außergerichtliche Vertretung. Gerne beraten wir sie in allen Belangen einer Verlassenschaft.

Im Auftrag der Erben führt Ihr Notar nach Abschluss des Verfahrens auch die Verbücherung des Verlassenschaftsergebnisses im Grundbuch durch.

Vertretung in Verlassenschaftsverfahren

Zudem kann ihr Notar – mit Zustimmung aller Erben – auch Verlassenschaftsverfahren im schriftlichen Wege für Sie durchführen. Schließlich kann ihr Notar Sie als Parteienvertreter in einem Verlassenschaftsverfahren vertreten und ihre Interessen wahren.

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In einem persönlichen Beratungsgespräch definieren wir ihre Ziele und erarbeiten gemeinsam eine passende Lösung für ihr Anliegen.

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