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Kauf & Treuhandschaft

Der sichere und rasche Weg ins Grundbuch.

Beim Immobilienkauf gibt es vieles zu beachten. Ihr Notar prüft dabei, ob der Verkäufer auch der Eigentümer, ob das Grundstück lastenfrei oder ob das Objekt mit Auflagen verbunden ist. Ihr Notar errichtet einen Kaufvertrag, in dem neben dem Kaufpreis auch Rechte und Pflichten geregelt werden können und veranlasst nötigenfalls die Lastenfreistellung der Immobilie.

Zudem führt Ihr Notar die treuhändige Abwicklung des Rechtsgeschäftes als Treuhänder durch. Nehmen wir eine ganz normale Immobilientransaktion. Der Käufer will erst zahlen, wenn er im Grundbuch eingetragen ist; der Verkäufer will die Grundbuchseintragung erst vornehmen lassen, wenn er das Geld hat. Ein Teufelskreis, der sich erst auflöst, wenn die beiden einen Dritten dazu holen, einen Treuhänder. Dann ist alles ganz einfach. Der Käufer überweist das Geld auf das Konto bei der Notartreuhandbank AG. Übernimmt ihr Notar eine derartige Treuhandschaft, wird diese im Treuhandregister des österreichischen Notariats erfasst. Die Auszahlung des Kaufpreises durch ihren Notar als Treuhänder an den Verkäufer hat erst dann zu erfolgen, wenn alle vereinbarten Bedingungen zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Kaufvertrages erfüllt sind, etwa die Lastenfreistellung des Objektes und die Eintragung des Käufers – allenfalls auch der Finanzierungsbank – im Grundbuch. Durch dieses einfache System ist sichergestellt, dass jeder das bekommt, was er möchte. Der Käufer das lastenfreie Eigentumsrecht und der Verkäufer den Kaufpreis.

Zusammenfassend bietet ihr Notar durch langjährige Erfahrung kompetente Beratung und Dienstleistung in folgenden Bereichen an:

  • Einblick und Veranlassung der Eintragungen in das Grundbuch
  • Formulieren des Vertragstextes
  • Beurkundung der Vertragsunterzeichnung
  • Treuhändige Verwahrung des Kaufpreises
  • Auskunft über die zu erwartenden Kosten
  • Selbstberechnung der Steuern
  • Eintragung im Grundbuch

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